Unsere Oberschule ist eine öffentliche Bildungseinrichtung des Freistaates Sachsen, an der die Schüler den Haupt- und Realschulbildungsgang erwerben können. Die an unserer Schule arbeitenden und lernenden Personen bilden eine Gemeinschaft, für deren geordnetes Zusammenleben ein Mindestmaß an Verhaltensregeln und organisatorischen Vereinbarungen erforderlich sind.
Alle sich im Schulbereich aufhaltenden Personen sind angehalten
sich höflich und rücksichtsvoll zu verhalten
jede Störung des Schulbetriebes zu unterlassen
Lärm weitgehend zu vermeiden
alle Räume (insbesondere auch die Toiletten), die materiellen Werte der Schule und das persönliche Eigentum anderer zu achten und pfleglich damit umzugehen (Verursacher von Schäden sind ersatzpflichtig)
zur Ordnung und Sauberkeit beizutragen.
Die Schüler haben diesbezüglich auch Hinweise des Hausmeisters zu befolgen.
Die witterungsgerechte Bekleidung ist ausschließlich an den Garderobenhaken vor dem jeweiligen Unterrichtszimmer oder im Schließfach aufzubewahren; Kopfbedeckungen jeglicher Art werden im Schulhaus abgesetzt. Die Kleidung soll dem täglichen Schulbesuch angemessen sein. Des Weiteren ist eine gesonderte Belehrung der Lehrkraft zur korrekten Bekleidung anlässlich von besonderen Anlässen, Besuchen außerschulischer Lernorte und anstehender Prüfungen Folge zu leisten.
Alle Beteiligten tragen zu einem pünktlichen und ungestörten Unterrichtsverlauf bei. Das bedeutet u. a.:
Der Einlass in die Schule beginnt 7:15 Uhr. Während der Unterrichtsstunden bleibt die Eingangstür geschlossen.
Zur 2. Stunde erfolgt der Einlass 8:10 Uhr.
Mit dem Vorklingeln (5 Minuten vor Unterrichtsbeginn) nimmt jeder Schüler seinen Platz ein.
Zimmerwechsel werden durch die Klassen zügig, geordnet und unter gegenseitiger Rücksichtnahme vollzogen.
Die Fenster sind in den Pausen grundsätzlich geschlossen zu halten. Das Bedienen der Rollos und Lamellenvorhänge sowie das Öffnen der Fenster erfolgt nur mit Zustimmung des Lehrers.
Das Ausbleiben des Lehrers teilt der Klassensprecher spätestens 5 Minuten nach Unterrichtsbeginn im Sekretariat mit.
Der Aufenthalt von Schülern außerhalb der Unterrichtsräume ist während der Unterrichtszeit nicht gestattet.
Die Schüler halten sich während plantechnisch bedingter Freistunden an dem dafür vorgeschriebenen Ort auf.
Jeder Schüler hat für Sauberkeit in seinem Bankbereich zu sorgen.
Die Ordnungsdienste haben Sorge zu tragen für:
den ordentlichen Zustand der Zimmer (mit sauberer Tafel) vor Unterrichtsbeginn.
die Grobsäuberung des Zimmers und eine saubere Tafel beim Verlassen der Zimmer.
das Hochstellen der Stühle, wenn kein weiterer Unterricht an diesem Tag im Zimmer vorgesehen ist; Ausnahme bildet der Mittwoch – an diesem Tag bleiben zur Reinigung die Stühle am Boden.
den Tafeldienst und das Kehren nach der letzten Unterrichtsstunde.
Die Fachlehrer kontrollieren und schließen ab.
Das Verlassen des Schulgeländes in den Pausen ist nicht gestattet.
Unterrichtszeiten/ Hofpausen
Unterrichtszeiten sind auf dieser Homepage gesondert ausgewiesen.
Die 1. und 2. Große Pause ist für alle Schüler „Hofpause“.
Die Schüler der Klassen 5-8 benutzen den Sportplatz.
Die Schüler der Klassen 9-10 halten sich im Rosengarten auf.
Das Rauchen, der Genuss von Alkohol u. ä. oder jeder anderen Art illegaler Substanzen, Rauschmittel oder Drogen ist den Schülern in der Schule und im gesamten Schulgelände verboten! Ebenso sind die Benutzung von Shishas und der Konsum elektronischer Inhalationsprodukte wie E-Zigaretten und E-Shishas nicht erlaubt.
Mit dem Fahrrad zur Schule zu fahren erfordert die schriftliche Zustimmung der Eltern und einen Fahrradausweis von der Schule, der bei Verletzung der Verkehrsregeln eingezogen werden kann. Fahrräder müssen angeschlossen werden.
Auf dem Vorplatz ist Fahrradfahren aus Sicherheitsgründen nicht erlaubt!
Schulfremden Personen ist der Aufenthalt im Schulgelände nur mit Genehmigung der Schulleitung gestattet. Sie haben sich im Sekretariat anzumelden. Bei unberechtigtem Aufenthalt von Personen sind Lehrer und Schulangestellte ermächtigt, diese vom Schulgelände zu verweisen.
Die Verbreitung von Publikationen im Schulbereich bedarf der Genehmigung durch die Schulleitung. Aushänge an der Tafel des Schülerrates sind durch diese zu signieren.
Für Wertgegenstände, die in die Schule mitgebracht werden, besteht kein Versicherungsschutz, da sie nicht unmittelbar für den Unterricht benötigt werden. Das Mitbringen von Waffen, waffenähnlichen Gegenständen, Messern und anderen gefährlichen Dingen ist untersagt! Bei begründetem Verdacht kann eine Kontrolle durchgeführt werden.
Das Propagieren, zur Schau stellen oder in sonstiger Art öffentlich machen von gewalt- oder kriegsverherrlichenden, sexistischen, provozierenden, für den Schulalltag unangemessenen o. ä. Dingen (inkl. Kleidung und deren Beschriftung) ist verboten!
Das Nutzungsrecht elektrisch betriebener Geräte jeglicher Art (z. B. Handy, iPhone, Smartphone, iPod, etc.) erlischt für Schüler mit dem Betreten des Schulgeländes. Ausnahmen bedürfen der Zustimmung der Lehrer oder des sonstigen, an der Schule beschäftigten volljährigen Personals.
Die Hausordnung wurde von der Schulkonferenz der Oberschule Reichenbrand (Vertreter von Schülern, Eltern und Lehrern) beschlossen und ist somit für alle Schüler, Eltern, Lehrer und sonstige in der Schule beschäftigte Personen bindend. Sie tritt am 29.08.2022 in Kraft. Änderung am 25.05.2022 – Beschluss der Schulkonferenz.
Wer der Hausordnung zuwiderhandelt, muss laut Schulordnung des Freistaates Sachsen mit Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen rechnen.